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Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Themen aus unserem Tätigkeitsfeld.


Liebe Kolleginnen und Kollegen

Der Personalrat spiegelt hier eine gemeinsame Pressemitteilung der  Hochschulleitungen, Ver.di und GEW

Nr. 8/2025
Hauptstadtzulage: ver.di, GEW und Hochschulleitungen fordern Klärung durch den Senat
04.03.2025

In der Frage, ob die rund fünfzigtausend Beschäftigten der Berliner Hochschulen einen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben oder nicht, fordern die Hochschulleitungen und die Gewerkschaften ver.di und GEW den Berliner Senat auf, sich gegenüber den Hochschulen rechtssicher zur Geltung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage zu äußern. Aktuell gibt es dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen. 

Mit der Tarifierung der Hauptstadtzulage im Herbst letzten Jahres haben nach Rechtseinschätzung von ver.di und GEW auch die Beschäftigten der Hochschulen einen Anspruch auf diese Zulage. Grund ist, dass die an den Hochschulen seit 2011 geltenden Tarifverträge die Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und aller ihn ergänzenden Tarifverträge abgeschlossen haben. Der TV Hauptstadtzulage ist nach Rechtseinschätzung von ver.di und GEW ein den TV-L ergänzender Tarifvertrag; dies hat die TdL in den Verhandlungen ebenso gerahmt. Das Land Berlin als Mitglied der TdL weigert sich jedoch bisher, den TV Hauptstadtzulage öffentlich als ergänzenden Tarifvertrag anzuerkennen und damit Rechtsklarheit für die Hochschulen zu schaffen.

Von Seiten des Kommunalen Arbeitgeberverbands Berlin (KAV Berlin) liegen mehrere Vermerke zu der Frage vor, wie der Tarifvertrag Hauptstadtzulage rechtlich zu bewerten ist und ob er für die Einrichtungen gilt, die den TV-L anwenden. Während ein explizit für die Hochschulen verfasster Vermerk die Anwendbarkeit auf die Hochschulen verneint, kommt mindestens ein anderer zu einer anderen Bewertung. Die Vermerke widersprechen sich aus Sicht der Gewerkschaften in der Bewertung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage als „ergänzender Tarifvertrag“ diametral. 

Die Hochschulleitungen und die Gewerkschaften ver.di und GEW fordern gemeinsam Rechtsklarheit vom Berliner Senat. Die Hochschulen haben sich dafür an die für sie zuständige Senatorin gewandt und um Klärung bis spätestens 12. März gebeten. 

„Da der Tarifvertrag Hauptstadtzulage bereits am 1. April 2025 in Kraft tritt, muss der Senat hier schnell Sicherheit in der Rechtsanwendung schaffen und den Hochschulen gegebenenfalls dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Denn anders als der Senatsverwaltung selbst und den Landesbehörden, billigt der Berliner Senat den Universitäten und Hochschulen keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung einer Hauptstadtzulage zu“, so Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin und Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP). 

„Aus unserer Sicht ist das Kalkül des Senats klar: Der Senat weiß, dass die Hochschulen und andere Einrichtungen rechtlich an den Tarifvertrag Hauptstadtzulage gebunden sind. Er will das jedoch nicht öffentlich äußern. Denn dann müsste er auch das Geld zur Auszahlung der tariflichen Ansprüche zur Verfügung stellen. Dieses Versteckspiel ist absolut verantwortungslos und muss jetzt aufhören“, erklärt hierzu der stellvertretende ver.di Landesbezirksleiter für Berlin-Brandenburg Benjamin Roscher.

„Die Hochschulen und ihre Beschäftigten brauchen jetzt Klarheit über die Hauptstadtzulage. Wir fordern den Berliner Senat auf, für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden als Gewerkschaften weiter dafür kämpfen, gute Arbeit und angemessene Vergütungen an den Hochschulen durchzusetzen und die Hochschulen gegen die massiven Kürzungen des Berliner Senats zu unterstützen“, ergänzt Martina Regulin, die Vorsitzende der GEW BERLIN.

Christiane Rosenbach
LKRP
Pressesprecherin
Christiane.Rosenbach(at)hu-berlin(dot)de
Tel.: 030-2093-12710

Kalle Kunkel
ver.di Berlin-Brandenburg
Pressesprecher
kalle.kunkel(at)verdi(dot)de
Tel.: 030-8866/4111

Markus Hanisch
GEW BERLIN
Pressesprecher 
presse(at)gew-berlin(dot)de
Tel.: 030-21999346
 

Euer Personalrat


Liebe Kolleginnen und Kollegen 

Der Personalrat informiert über ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen. Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

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Der Personalrat weist darauf hin das es sich um ein Urteil zu angeordneten Überstunden handelt und dies nicht Mehrarbeitsstunden im Rahmen der Gleitzeit betrifft. 

Euer Personalrat


Aufruf zur Teilnahme an der Demo gegen Saprmaßnahmen am 22.02.2025 Aufruf des PR Dahlem mit weiteren Links


Stellungnahme des Personalrats der ZE BGBM zur geplanten Änderung des Eingliederungsgesetzes Botanischer Garten und Botanisches Museum vom 24.03.2021

Stellungnahme des Personalrats der ZE BGBM


Demontage der Dienststelle Zentraleinrichtung Botanischer Garten Botanisches Museum durch die Leitung der Freien Univsersität Berlin vom 12.09.2018

Darstellung der Demontageversuche duch die Leitung der Freien Universität Berlin


Resolution zum Tarifkampf der studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen vom 14.02.2018

Die studentischen Beschäftigten Berlins kämpfen für einen gerechten Tarifvertrag.

Der Personalrat der ZE BGBM der Freien Universität Berlin unterstützt die Forderungen der studentischen Beschäftigten in den jetzigen Verhandlungen zum Tarifvertrag, insbesondere

  • Inflationsausgleich im Stundensatz, der seit 17 Jahren nicht erfolgte,
  • Dynamisierung über eine direkte Ankopplung an den TV-L und somit eine automatische Anpassung an die Gehaltssteigerungen der anderen Beschäftigten der Berliner Hochschulen, damit der Inflationsausgleich nachhaltig wirkt.

Der Personalrat der ZE BGBM der Freien Universität Berlin

14.02.2018